1. |
Teilnahmebedingungen für Tauchkurse |
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1.1. |
Das Mindestalter für Freiwassertauchgänge beträgt 10 Jahre (bei Schnorchelkursen und Bubblemaker-Kursen 8 Jahre). Bei Minderjährigen ist in jedem Falle die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei sämtlichen Tauchaktivitäten verpflichtet sich ein Erziehungsberechtigter, am Tauchplatz anwesend zu sein und den Kursteilnehmer 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn am Theorieort an den Kursleiter zu übergeben. Ist eine Abholung oder genehmigte Heimfahrt nicht gegeben, wird der Kursteilnehmer auf Kosten des Erziehungsberechtigten mittels Taxi nach Hause geschickt. |
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1.2. |
Der/die Teilnehmer/in an Ausbildungstauchgängen erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens vor der Freiwasserausbildung ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor. Eine Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen. |
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1.3. |
Der/die Teilnehmer/in erklärt sich damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegeben Daten von UMEX KG, UMEX Tauchreisen e.U. und UMEX e.V. elektronisch verarbeitet werden. |
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1.4. |
Während der Tauchgänge und des Kurses ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten (UMEX-Personal) Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Kursausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kursgebühr oder aliquoter Anteile. |
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1.5. |
Wird ein Tauchgang aus Gründen, die nicht von der Tauchschule UMEX oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird der Kurs von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zum Kurs, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung. |
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1.6. |
Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten. |
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1.7. |
Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen. |
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1.8. |
Die Kursgebühren enthalten Luftfüllungen von UMEX für Schüler und Lehrer sowie Theorie- und Praxisunterricht und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nicht im Kurspreis enthalten sind: Ausrüstung (sofern nicht gesondert angeführt), Eintrittsgebühren für Bäder und Seen, Zertifizierungskosten, Reise- und Quartierkosten sowie Fremdleistungen (Basisbenützung, Kosten für Bootsausfahrten, externe Füllkosten usw.). Detaillierte Aufstellungen sind den jeweiligen Kursinformationen zu entnehmen. |
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1.9. |
Die Teilnahme an Ausbildungstauchgängen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule UMEX sowie deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule UMEX oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). |
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1.10. |
Die Tauchschule UMEX übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während des Kurses für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur dieser Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für Ausfahrten und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden der Tauchschule UMEX oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). |
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1.11. |
Für Assistenten (Personal) der Tauchschule UMEX gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). |
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1.12 |
Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig. Nitroxflaschen dürfen nicht von einer nicht autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist ab 17.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 12.00 Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten. |
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1.13. |
Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwider handelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche ist oberstes Gebot. |
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1.14. |
Während des Schulungsbetriebes ist der Konsum von Alkohol mindestens sechs Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem/der Ausbilder/in mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden. |
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1.15. |
Durch die Anmeldung zu einem von der Tauchschule UMEX veranstaltetem Tauchkurs oder Ausflug werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten der Tauchschule UMEX anerkannt und zur Kenntnis genommen. Eine einjährige unverbindliche Mitgliedschaft bei UMEX e.V. ist im Kurspreis inkludiert. Sie verlängert sich automatisch, wenn nicht ein Monat vor Ablauf ein schriftliches Kündigungsschreiben bei UMEX einlangt.
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1.16. |
Für versäumte Unterrichtseinheiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachholung. |
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1.17. |
Hat ein Teilnehmer/in nicht in der vorgesehenen Zeit Prüfungsreife erlangt, können Perfektionsstunden (entgeltpflichtig) gebucht werden, um Prüfungsreife zu erlangen. |
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1.18. |
Begonnene Kurse müssen binnen sechs Monaten (ab dem 1. Kurstag) beendet werden, andernfalls muss der Kurs zur Gänze wiederholt werden. |
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2. |
Teilnahmebedingungen für Tauchaktivitäten |
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2.1. |
Der/die Teilnehmer/in an einer Tauchaktivität oder -reise erklärt, dass von Seiten eines Arztes keine Bedenken gegen die Ausübung des Tauchsports mittels Druckluft und Atemregler bestehen und legt spätestens bei Beginn ein ärztliches Attest (nicht älter als ein Jahr) vor. Der Abschluss einer Tauchsportversicherung wird ausdrücklich empfohlen. |
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2.2. |
Während der Tauchgänge sowie bei Aktivitäten, die im Rahmen des Ausfahrten oder Reisen durchgeführt werden, ist den Anweisungen der Tauchlehrer und ihrer Assistenten (UMEX-Personal) Folge zu leisten. Zuwiderhandeln bedingt den Ausschluss. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Refundierung der Kosten oder aliquoter Anteile. |
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2.3.
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Bei einem Rücktritt von der Aktivität gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen von UMEX. |
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2.4. |
Wird ein Tauchgang oder die Reise aus Gründen, die nicht von der Tauchschule UMEX oder deren Mitarbeiter zu vertreten sind, vorzeitig abgebrochen oder nicht durchgeführt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird von dem/der Teilnehmer/in selbst abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht oder verspätet zur Reise oder Ausfahrt, verfällt der Anspruch auf die entsprechende Leistung. |
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2.5. |
Grundsätzlich ist es untersagt, alleine zu tauchen. Die Teilnehmer/innen an einem Tauchgang haben stets zusammen zu bleiben, gemeinsam ab- und aufzutauchen und sich erst am Ausgangspunkt (Strand, Boot, usw.) wieder von ihrem Tauchpartnern zu trennen. Gleiches gilt bei zugewiesenen Tauchpartnern (Zweier-Teams). Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, alle taucherischen Regeln und Sicherheitsstandards einzuhalten. |
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2.6. |
Die maximale Tauchtiefe ist gemäß des Ausbildungsniveaus bzw. der nationalen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. |
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2.7. |
Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, alle Formulare auszufüllen und alle Gebühren termingerecht zu begleichen. |
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2.8. |
Die Kosten für Ausfahrten und Reisen sind den entsprechenden Ausfahrtsbeschreibungen zu entnehmen. Nicht im Preis enthalten sind Verleih von Ausrüstung, etwaige lokale Gebühren, Tauchgebühren sowie gesetzlich vorgeschriebene Tauchgenehmigungen. |
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2.9. |
Die Teilnahme an Tauchaktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauchschule UMEX sowie deren Mitarbeiter übernehmen keine Haftung bei Unfällen oder Erkrankungen, bei denen der Tauchschule UMEX oder deren Mitarbeitern nur leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung erstreckt sich nur auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). |
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2.10. |
Die Tauchschule UMEX übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von Tauchsportgeräten oder anderem persönlichen Eigentum. Der/die Teilnehmer/in haftet während der Tauchaktivität für zur Verfügung gestellte Gegenstände. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung muss der/die Teilnehmer/in die Kosten für die Wiederbeschaffung bzw. Reparatur der Gegenstände übernehmen. Dies gilt auch für gemeinsame Ausflüge und geführte Tauchgänge. Bei Fällen, in denen das Verschulden der Tauchschule UMEX oder deren Mitarbeiter vorliegt, gilt diese Bestimmung nicht. Auch in diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). |
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2.11. |
Für Assistenten (Personal) der Tauchschule UMEX gelten die gleichen Haftungsgrundsätze wie für die Tauchschule. Die Haftung für die Assistenten beschränkt sich auf Fälle groben Verschuldens (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz). |
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2.12. |
Die Sicherheit beim Tauchsport ist nur gewährleistet, wenn die gesamte Ausrüstung voll funktionsfähig ist. Der ordnungsgemäße Zustand der verwendeten Tauchgeräte wird vom Verleiher regelmäßig und sorgfältig geprüft. Dieser Umstand entbindet den/die Teilnehmer/in nicht von der Pflicht, sich vor jedem Tauchgang von der Funktionstüchtigkeit der verwendeten Geräte zu überzeugen. Der Kunde erkennt an, die gelieferte Leihausrüstung im guten und gebrauchsfähigen Zustand erhalten zu haben und verpflichtet sich, für ordnungsgemäße Handhabung, Reinigung sowie Rückgabe in funktionsgemäßem Zustand zu sorgen und die Kosten für von ihm verursachte Schäden zu tragen. Flaschenfüllungen werden bei Empfang mit dem im Kompressorraum ausliegenden Druckmesser geprüft und als voll in Empfang genommen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Volle Flaschenfüllungen werden nur nach vorheriger Absprache zurückgenommen. Zurückgegebene Restluft wird nicht vergütet. Bei einem Flaschenrestdruck von unter 20 bar wird eine Inspektionsgebühr von EUR 15,00 fällig. Nitroxflaschen dürfen nicht von einer nicht autorisierten Nitroxstation wieder befüllt werden. Abholung von Leihausrüstung ist ab 17.00 Uhr am Vortag, Rückgabe bis 12.00 Uhr am Folgetag möglich. Verspätetes Zurückbringen führt zur Nachverrechnung. Die Leihgebühr ist im Voraus zu entrichten. |
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2.13. |
Das Jagen oder Harpunieren von Fischen oder anderer Lebewesen im und unter Wasser beim Tauchen ist verboten. Wer zuwiderhandelt, wird von weiteren Tauchgängen ausgeschlossen. Das Durchschwimmen von Laichplätzen ist zu vermeiden. Die Sauberhaltung der Tauchgewässer und der Uferbereiche ist oberstes Gebot. |
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2.14. |
Während der Tauchaktivität ist der Konsum von Alkohol mindestens sechs Stunden vor jedem Tauchgang untersagt. Die Einnahme von Medikamenten ist dem Lehrer/Dive Guide mitzuteilen. Der Konsum von Nikotin (vor allem vor dem Tauchgang) ist zu vermeiden. |
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2.15. |
Durch die Anmeldung zu einem von der Tauchschule UMEX veranstalteten Aktivität werden die Teilnahme-, Zahlungs- und Stornobedingungen, sowie die Statuten der Tauchschule UMEX anerkannt und zur Kenntnis genommen. Eine einjährige unverbindliche Mitgliedschaft bei UMEX e.V. ist im Kurspreis inkludiert. Sie verlängert sich automatisch, wenn nicht ein Monat vor Ablauf ein schriftliches Kündigungsschreiben bei UMEX einlangt. |
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3. |
Zahlungs- und Stornobedingungen |
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3.1. |
Der/die Teilnehmer/in leistet bei der Anmeldung zu einem Tauchkurs eine Anzahlung von 20 % des Betrags und verpflichtet sich, den offenen Restbetrag bis spätestens bei Kursbeginn zu bezahlen. |
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3.2. |
Bei der Anmeldung zu einer Tauchreise oder -ausfahrt leistet der/die Teilnehmer/in eine Anzahlung. Details zu den Zahlungsmodalitäten werden bei der Anmeldung bekannt gegeben. |
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3.3. |
Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Tauchkurs bis ein Monat vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren verrechnet. Eine bereits geleistete Anzahlung wird nicht rückerstattet, kann aber bei Teilnahme an einem gleichwertigen Kurs innerhalb von sechs Monaten angerechnet werden. Hiervon ausgenommen sind Tauchlehrerausbildungskurse und Technical Diving Programme. |
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3.4. |
Bei Rücktritt des Teilnehmers von einer Tauchaktivität verfällt die bereits geleistete Anzahlung. Innerhalb 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 80% des Preises zu bezahlen. |
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3.5. |
Für Tauchaktivitäten werden nur schriftliche Anmeldungen mit 20% Anzahlung akzeptiert. Bei Nichtteilnahme an einem Programm verfällt die geleistete Anzahlung. Bereits weitergeleitete Zahlungen an andere Leistungsbringer verfallen, gerechtfertigte Forderungen an diese sind vom Teilnehmer zu begleichen. |
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3.6. |
Der Erwerb eines Gutscheines ist ausschließlich mit Unterschrift des Verkaufspersonals gültig. Eine Rücknahme des Gutscheines (Bargeldrückerstattung) ist nicht möglich. |
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3.7. |
Eine Auftragerteilung gilt als stillschweigende Anerkennung der AGB. Zwischen den Parteien wird die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart. Gerichtsstand ist Wien. Änderung der AGB bedürfen der Schriftform.
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4. |
Reparatur, Wartung (Service):
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4.1 |
Bei von externer Stelle (Hersteller, externe Werkstätte) unrentablen Reparaturen wird seitens UMEX ein Kostenvoranschlag oder wo möglich ein Kulanzabgebot eingeholt und dem Kunden mitgeteilt. Wird dieses seitens des Kunden nicht angenommen, fällt eine Bearbeitungspauschale von EUR 39 an.
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4.2 |
Für mitgelieferte Ausrüstungsgegenstände, die nicht direkt von der Reparatur oder Wartung betroffen sind, sowie für zur Reparatur oder Wartung überlassene Gegenstände, die länger als 12 Wochen nicht abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen. Nach 6 Wochen nicht erfolgter Abholung (trotz mehrfahcer Benachrichtigung durch UMEX) wird eine Lagerpauschale von EUR 5 pro Woche fällig. Nach drei Jahren ohne Kontaktaufnahme durch den Besitzer geht der Ausrüstungsgegenstand ins Eigentum von UMEX über.
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PRG und ARB (Reisebüro)
Für alle von UMEX e.U. vermittelten oder veranstalteten Reisen gelten wenn nicht anders angeführt das PRG (Pauschalreisegesetz) respektive die ARB 1992 (Allgemeine Reisebedingungen) in der derzeit gültigen Fassung.
Folgende von PRG und den ARB 1992 abweichende Stornobedingungen gelten bei allen von UMEX - Mag. A. Gerstl Tauchreisen e.U. durchgeführten Gruppenreisen:
Kurztrips nach Kroatien, Österreich: bis 30. Tag vor Reiseantritt...................................50% ab 29. bis 14. Tag vor Reiseantritt.........................75% ab 14. Tag vor Reiseantritt..................................100%
Frankreich, Rotes Meer (Unterkunft, Tauchpaket): bis 60. Tag vor Reiseantritt...................................50% ab 59. bis 40. Tag vor Reiseantritt.........................75% ab dem 39. Tag vor Reiseantritt...........................100%
Sonderregelungen bei Schiffsreisen (Tauchsafari): bis 90. Tag vor Reiseantritt...................................50% ab 89. bis 61. Tag vor Reiseantritt.........................75% ab 60. Tag vor Reiseantritt..................................100%
Fernreisen in EU-Drittländer (Unterkunft, Tauchpaket/Ausflüge von Land/Boot aus): bis 90. Tag vor Reiseantritt...................................50% ab 89. bis 61. Tag vor Reiseantritt.........................75% ab 60. Tag vor Reiseantritt..................................100%
Bei anderen Reisezielen: bitte beachten Sie die gesonderten Bedingungen im Zusammenhang mit der jeweiligen Reise.
Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht konsumierte Einzelleistungen von Paketen nicht ersetzt werden können. Wetter- oder sicherheitsbedingte Änderungen der Tauchplätze sind Entscheidung der Crew vor Ort. Aufgrund geänderter Bootsbelegungspläne, technischer Probleme, wetterbedingten oder anderweitigen Änderungen den Schiffsbetreiber betreffend kann ein anderes Tauchschiff (Safariboot, Tagesschiff o.ä.) der gleichen Kategorie zum Einsatz kommen. Bei Eigenanreise durch den Reiseteilnehmer liegt die Verantwortung, zeitgerecht am betreffenden Ort (Hotel/Schiff/Flughafen o.ä.), bei diesem selbst. Bei Verspätung, auch unverschuldeter, besteht kein Recht auf Ersatz nicht konsumierter Reisebestandteile.
Änderungen von Preisen, Terminen sowie Druckfehler vorbehalten.
Text-, Bild- und Tonrechte:
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Datenschutzhinweise nach Artikel 13 DSGVO
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
UMEX - A. Gerstl Tauchsportartikel KG respektive UMEX - Mag. A.Gerstl Tauchreisen e.U. Erreichbar per e-Mail oder telefonisch unter +43 1 9132083.
2. Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
s.o.
3. Kategorien von Daten und Verarbeitungszwecke
Wir erheben und speichern für Tauchkurse oder Buchung von Tauchreisen folgende Kategorien von personenbezogenen Daten:
Name und Vorname Geburtsdatum Adressdaten Kommunikationsdaten Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Ihre personenbezogenen Daten werden durch uns entweder zum Zweck der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, der Erfüllung eines mit Ihnen bestehenden Vertragsverhältnisses oder der Einhaltung der sich daraus ergebenden rechtlichen Verpflichtungen gespeichert.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Wir arbeiten regelmäßig mit externen Dienstleistern zusammen (Tauchverband PADI, Tauchreiseveranstalter, Fluglinien, etc.). Mit diesen haben wir, sofern notwendig, entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge i. S. d. Artikel 28 DSGVO geschlossen. Sofern wir personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, werden Sie bei der Beschreibung der jeweiligen Datenverarbeitung darüber informiert.
5. Speicherdauer
Ihre Daten werden solange gespeichert, wie sie für die Erreichung des jeweiligen Zwecks zwingend erforderlich sind, längstens jedoch solange, wie etwaige gesetzliche Vorschriften dies von uns verlangen. Sobald der Speicherungszweck entfällt oder eine durch die genannten Vorschriften vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig gesperrt oder gelöscht.
6. Betroffenenrechte
6.1. Recht auf Auskunft
Sie haben das Recht, von uns jederzeit eine Auskunft darüber zu verlangen, ob wir Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeiten. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Auskunft hinsichtlich der in Artikel 15 Abs. 1 2. HS DSGVO genannten Informationen. Ihnen steht zudem das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
6.2. Recht auf Berichtigung
Weiterhin haben Sie nach Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
6.3. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Ferner haben Sie Recht, von uns zu verlangen, dass wir Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich löschen. Wir sind verpflichtet, diesem Verlangen nachzukommen und die personenbezogenen Daten zu löschen, sofern wir nicht rechtlich zur weiteren Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtet oder berechtigt sind. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Artikel 17 DSGVO.
6.4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, sofern die gesetzlichen Vorausetzungen nach Artikel 18 DSGVO vorliegen.
6.5. Recht auf Unterrichtung
Haben Sie gemäß Artikel 19 DSGVO Ihr Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten uns gegenüber geltend gemacht, sind wir verpflichtet, allen Empfängern, denen die Dich betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht gegenüber uns das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
6.6. Recht auf Datenübertragbarkeit
Gemäß Artikel 20 DSGVO haben Sie das Recht, personenbezogene Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
6.7. Recht auf Widerspruch
Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht: Sie haben das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; wir verarbeiten die betreffenden personenbezogenen Daten in diesem Fall nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung: Sofern wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen diese Verarbeitung einzulegen; widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
6.8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
6.9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Eine automatisierte Entscheidung einschließlich Profiling findet nicht statt.
6.10. Beschwerderecht
Sie haben letztendlich jederzeit das Recht, bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.
7. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Artikel 6 Absatz 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich sind, dient Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, denen unser Unternehmen unterliegt, dient Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Artikel 6 Absatz 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Intereße nicht, so dient Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Das berechtige Intereße unseres Unternehmens liegt in der Durchführung unserer Geschäftstätigkeit.
8. Bereitstellungspflicht
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsabschluss bei Tauchkursen und Reisebuchungen zwingend erforderlich. Sofern Sie uns diese Daten nicht mitteilen, ist der Abschluss eines Vertrags nicht möglich.
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